Ausbildung zum Sachverständigen 2021
Informationen zur
Ausbildung und Sachkundeprüfung für angehende Sachverständige im Glaser- und Glasveredlerhandwerk
- Allgemein/Zielsetzung
- Ausbildungsorganisation
- Ausbildungsinhalte
- Teilnahmebedingungen
- Anmeldung
- Teilnehmerkosten
- Prüfung
- Sonstiges
- Allgemein/Zielsetzung
Voraussetzung für die Bestellung zum vereidigten Sachverständigen (gem. Sachverständigenordnung) ist die Kenntnis des Anwärters über eine besondere Sachkunde im jeweiligen Handwerk.
Der Sachverständigenanwärter muss der bestellenden Handwerkskammer seine fachliche Eignung nachweisen.
Die Sachverständigenanwärter werden in einer breitgefächerten, umfassenden, hochqualitativen und einheitlichen Ausbildung auf die länderübergreifende, einheitliche Prüfung für angehende Sachverständige des Glaser- und Glasveredlerhandwerks vorbereitet und anschließend geprüft.
- Ausbildungsorganisation
Die Erarbeitung eines Konzepts zur einheitlichen Ausbildung und Sachkundeprüfung für angehende Sachverständige im Deutschen Glaser- und Glasveredlerhandwerk erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft für Sachverständige im Glaser- und Glasveredlerhandwerk.
Als Geschäftsstelle (zentrale Anlauf- und Prüfstelle) ist die Gesellschaft für berufliche Förderung des Glaserhandwerks mbH (GbF), in Rheinbach festgelegt worden.
Die GbF organisiert und koordiniert die einheitliche Ausbildung und Sachkundeprüfung für angehende Sachverständige im Glaserhandwerk.
- Ausbildungsinhalte
Die Ausbildungsinhalte sind auf die Anforderungen der fachlichen Eignung abgestimmt und in sechs Tagesseminare gegliedert.
Vorzuhalten bei den Seminaren sind:
Schriftenreihe Techn. Regeln des Glaserhandwerks
VOB neuste Fassung
Laptop mit Internetzugang
Digitale Kamera
Nach den jeweiligen Seminaren werden Hausarbeiten aufgegeben, die in Klausur zwischen den Seminaren ausgearbeitet werden und auf elektronischem Weg an die Dozenten zur Korrektur übermittelt werden.
Das Fächerangebot zu den einzelnen Seminaren sieht folgende Themen vor:
Seminar |
Dozenten |
Feststellungen und Dokumentation des Ist – Zustandes |
Pauly/Fimpeler |
|
|
Seminar |
Dozenten |
Berufsbild |
Pauly/Jäger |
Seminar |
Dozenten |
Normen / Regeln / Technische Vorschriften Technische Richtlinien (Schriftenreihe BIV) Einschlägige DIN für das Glaserhandwerk z.B. DIN 14428 DIN Reihe 572 Wärmeschutzverordnung Einschlägige UVV wie Arbeitsstätten Verordnung Versammlungsstätten Verordnung Bauregelliste |
|
Seminar | Dozenten |
DIN 18008 (5 Teile) TR LV |
|
Seminar |
Dozenten |
Bauphysik Schall- Wärme- Brandschutz Statik, Glasbemessung Struktural glazing, punktgehaltene Verglasungen Verträglichkeit der eingesetzten Werkstoffe untereinander |
Kahlert |
Seminar |
Dozenten |
Schadensbeurteilung an Beispielen Glasveredlung Oberflächenbeschichtungen (Spiegel / Lacke / Mattierungen) Kunstverglasungen, Ganzglaskonstruktionen Fraktographie - Werkstofftechnik Glas, Glasbruchkunde Fenster- / Fassadenbau: Baukörperanschlüsse / Montagen |
Pauly/Schulmeyer |
- Teilnahmebedingungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der einheitlichen Ausbildung für angehende Sachverständige im Glaser- und Glasveredlerhandwerk ist eine Bewerbung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie die Teilnahme an juristischen Seminaren (Sachverständigenrecht) der jeweiligen bestellenden Handwerkskammer mit erfolgreich bestandener Prüfung.
Einverständnis zur Ausbildung und Prüfung bei der GbF durch die zuständige Handwerkskammer.
Mit der Anmeldung zur einheitlichen Ausbildung für angehende Sachverständige im Glaser- und Glasveredlerhandwerk wird die Teilnahme verbindlich.
Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Einladung vor Veranstaltungsbeginn.
Die GbF behält sich Terminänderungen sowie inhaltliche Änderungen vor.
Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Träger sind ausgeschlossen, sofern sie durch ihn nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
- Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt mit einem besonderen Vordruck, der dieser Information beigefügt ist.
Die Durchführung eines Ausbildungslehrgangs erfolgt bei mindestens -5- und maximal -8- Teilnehmern. Die Berücksichtigung erfolgt nach der Reihenfolge des Posteingangs.
- Teilnehmerkosten
Kosten für einen Teilnehmer / (-6- Tagesseminare): 2.345,00 €
Prüfungsgebühr für einen Teilnehmer: 1.290,00 €
Gesamtkosten für einen Teilnehmer: 3.635,00 €
Die Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt.
Im Preis inbegriffen sind die Tagungsgetränke und die Mittagsverpflegung während der Ausbildungstage.
- Prüfung
- Prüfungsort
Die Prüfungen erfolgen zentral in Rheinbach.
- Prüfung
- Probegutachten
- Schriftliche Prüfung
- Mündliche Prüfung
- Prüfungsgebühr
Die Prüfungsgebühr pro Teilnehmer richtet sich nach den gültigen, von der Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen festgelegten Tarifen.
- Sonstiges
Preise, Termine, Stundenzahl und Inhalte werden zeitgemäß angepasst und bedingen daher keinen Rechtsanspruch.
Rheinbach, Januar 2017