Ausbildung zum Sachverständigen 2021

Informationen zur

Ausbildung und Sachkundeprüfung für angehende Sachverständige im Glaser- und Glasveredlerhandwerk

 

  1. Allgemein/Zielsetzung

  2. Ausbildungsorganisation

  3. Ausbildungsinhalte

  4. Teilnahmebedingungen

  5. Anmeldung

  6. Teilnehmerkosten

  7. Prüfung

  8. Sonstiges

 

  1. Allgemein/Zielsetzung

Voraussetzung für die Bestellung zum vereidigten Sachverständigen (gem. Sachverständigenordnung) ist die Kenntnis des Anwärters über eine besondere Sachkunde im jeweiligen Handwerk.

Der Sachverständigenanwärter muss der bestellenden Handwerkskammer seine fachliche Eignung nachweisen.

Die Sachverständigenanwärter werden in einer breitgefächerten, umfassenden, hochqualitativen und einheitlichen Ausbildung auf die länderübergreifende, einheitliche Prüfung für angehende Sachverständige des Glaser- und Glasveredlerhandwerks vorbereitet und anschließend geprüft.

  1. Ausbildungsorganisation

Die Erarbeitung eines Konzepts zur einheitlichen Ausbildung und Sachkundeprüfung für angehende Sachverständige im Deutschen Glaser- und Glasveredlerhandwerk erfolgt durch die Arbeitsgemeinschaft für Sachverständige im Glaser- und Glasveredlerhandwerk.

Als Geschäftsstelle (zentrale Anlauf- und Prüfstelle) ist die Gesellschaft für berufliche Förderung des Glaserhandwerks mbH (GbF), in Rheinbach festgelegt worden.

Die GbF organisiert und koordiniert die einheitliche Ausbildung und Sachkundeprüfung für angehende Sachverständige im Glaserhandwerk.

  1. Ausbildungsinhalte

Die Ausbildungsinhalte sind auf die Anforderungen der fachlichen Eignung abgestimmt und in sechs Tagesseminare gegliedert.

Vorzuhalten bei den Seminaren sind:

Schriftenreihe Techn. Regeln des Glaserhandwerks

VOB neuste Fassung

Laptop mit Internetzugang

Digitale Kamera

Nach den jeweiligen Seminaren werden Hausarbeiten aufgegeben, die in Klausur zwischen den Seminaren ausgearbeitet werden und auf elektronischem Weg an die Dozenten zur Korrektur übermittelt werden.

Das Fächerangebot zu den einzelnen Seminaren sieht folgende Themen vor:

Seminar                                                                                            

Dozenten

Feststellungen und Dokumentation des Ist – Zustandes            
Beschreibung des Soll Zustandes
Abwicklung Gutachten
Fotographie / Bildbearbeitung

Pauly/Fimpeler

                                        

 

Seminar                                                                                              

Dozenten

Berufsbild
Werkzeuge des SV / Prüfmethoden
BGB
VOB B+C
Wertminderungsermittlung nach Aurnhammer / Oswald
Formaljuristischer Teil / SV-Wesen

Pauly/Jäger
Seminar   
Dozenten
Normen / Regeln / Technische Vorschriften
Technische Richtlinien (Schriftenreihe BIV)
Einschlägige DIN für das Glaserhandwerk z.B.
DIN 14428
DIN Reihe 572
Wärmeschutzverordnung
Einschlägige UVV wie
Arbeitsstätten Verordnung
Versammlungsstätten Verordnung
Bauregelliste
 
   
Seminar Dozenten

DIN 18008 (5 Teile)

             TR LV
             TR AV
             TR PV

 
   

Seminar

Dozenten
Bauphysik
Schall- Wärme- Brandschutz
Statik, Glasbemessung
Struktural glazing, punktgehaltene Verglasungen
Verträglichkeit der eingesetzten Werkstoffe untereinander
Kahlert
   

Seminar

Dozenten
Schadensbeurteilung an Beispielen
Glasveredlung
Oberflächenbeschichtungen (Spiegel / Lacke / Mattierungen)
Kunstverglasungen, Ganzglaskonstruktionen
Fraktographie - Werkstofftechnik Glas, Glasbruchkunde
Fenster- / Fassadenbau:
Baukörperanschlüsse / Montagen
Pauly/Schulmeyer

 

 

 

  1. Teilnahmebedingungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der einheitlichen Ausbildung für angehende Sachverständige im Glaser- und Glasveredlerhandwerk ist eine Bewerbung bei der zuständigen Handwerkskammer sowie die Teilnahme an juristischen Seminaren (Sachverständigenrecht) der jeweiligen bestellenden Handwerkskammer mit erfolgreich bestandener Prüfung.

Einverständnis zur Ausbildung und Prüfung bei der GbF durch die zuständige Handwerkskammer.

Mit der Anmeldung zur einheitlichen Ausbildung für angehende Sachverständige im Glaser- und Glasveredlerhandwerk wird die Teilnahme verbindlich.

Der Teilnehmer erhält eine schriftliche Einladung vor Veranstaltungsbeginn.

Die GbF behält sich Terminänderungen sowie inhaltliche Änderungen vor.

Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegenüber dem Träger sind ausgeschlossen, sofern sie durch ihn nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

  1. Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt mit einem besonderen Vordruck, der dieser Information beigefügt ist.

Die Durchführung eines Ausbildungslehrgangs erfolgt bei mindestens -5- und maximal -8- Teilnehmern. Die Berücksichtigung erfolgt nach der Reihenfolge des Posteingangs.

  1. Teilnehmerkosten

Kosten für einen Teilnehmer / (-6- Tagesseminare):                2.345,00 €

Prüfungsgebühr für einen Teilnehmer:                                    1.290,00 €

Gesamtkosten für einen Teilnehmer:                                  3.635,00 €

Die Preise verstehen sich inkl. 19% MwSt.

Im Preis inbegriffen sind die Tagungsgetränke und die Mittagsverpflegung während der Ausbildungstage.

  1. Prüfung
  1. Prüfungsort

Die Prüfungen erfolgen zentral in Rheinbach.

  1. Prüfung

- Probegutachten

- Schriftliche Prüfung

- Mündliche Prüfung

  1. Prüfungsgebühr

Die Prüfungsgebühr pro Teilnehmer richtet sich nach den gültigen, von der Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen festgelegten Tarifen.

  1. Sonstiges

Preise, Termine, Stundenzahl und Inhalte werden zeitgemäß angepasst und bedingen daher keinen Rechtsanspruch.

Rheinbach, Januar 2017

Drucken E-Mail